Ortschronik

 

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Heinrich I.

Die dokumentierte Geschichte der ehemaligen Gemeinde Holtebüttel, welche während ihrer politischen Zusammengehörigkeit aus den Ortschaften Holtebüttel, Dahlbrügge, Nindorf und Schülingen sowie dem ehemaligen Forsthaus Overing bestand, beginnt mit einer Erwähnung in einer Urkunde Heinrichs I aus dem Jahr 935. Von diesem Zeitpunkt ab belegen immer häufiger Dokumente die Entwicklung der Dorfgemeinschaft bis in unsere heutige Zeit.

Unter dem Begriff „Dorfgemeinschaft" wird allgemein das Miteinander der Einwohner in einem Dorf verstanden. Der Begriff hat jedoch für die alte Gemeinde Holtebüttel noch eine andere Bedeutung, da von alters her keine der zugehörigen Dörfer für sich allein eine politische Einheit gebildet hat, sondern alle vier Dörfer und später auch die Siedlung Overing bis heute eine „Dorfgemeinschaft" gebildet haben. Der bei uns dafür übliche alte Begriff „Büerskop" stammt aus der Zeit der Zugehörigkeit zum Königreich Schweden und ist unseres Wissens nur in Holtebüttel geläufig gewesen. In älteren Urkunden wird in hochdeutscher Sprache der Begriff „Bauerschaft" oder „Bauernschaft" verwendet.

Diese „Dorfgemeinschaft" erstreckte sich nicht nur auf die politische Einheit mit einem gemeinsamen Bürgermeister, sondern auch auf die Zugehörigkeit zu Vereinen und Verbänden. Vor der Gemeinschaftsteilung der Ländereien wurden auch viele Felder, Wiesen, Weiden und Holzungen gemeinschaftlich von den Landwirten aus verschiedenen Dörfern genutzt. Dieser Gemeinschaftsgedanke hält bis heute trotz der Verankerung in der neuen Großgemeinde Langwedel an, auch wenn längst vielfältige wirtschaftliche und persönliche Verknüpfungen mit der neuen Gemeinde und darüber hinaus entstanden sind.